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Möchten Sie als Sportschütze aktiv werden und später eine eigene Waffe erwerben? Hierzu einige Informationen:
Der behördlich auf Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes geprüfte Sportschütze kann eine unbefristete Erlaubnis, die "WBK" - Waffenbesitzkarte zum Erwerb einer eigenen Sportwaffe bei seiner zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt) beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: