............... .300 Jahre Vereinstradition in Lörrach! Gegründet als Schützengilde 1564
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Möchten Sie als Sportschütze aktiv werden und später eine eigene Waffe erwerben? 
Hierzu einige Informationen:

   
 

Der behördlich auf Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes geprüfte Sportschütze kann eine unbefristete Erlaubnis, die "WBK" - Waffenbesitzkarte zum Erwerb einer eigenen Sportwaffe bei seiner zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt) beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 
mindestens 1 Jahr regelmäßiges Schießtraining als Mitglied im Schützenverein
 
Ablegen einer Waffensachkundeprüfung
 
Mindestalter 18 Jahre bzw.  21 Jahre bei großkalibrigen Waffen
 
Körperliche Eignung (keine Behinderung, die den sachgerechten Umgang mit
 
Waffen oder Munition gefährden könnte)
 
Deutsche Staatsangehörigkeit + dauerhafter Aufenthalt in der BRD
 
Zuverlässigkeit, die durch die zuständige Behörde geprüft wird
 
Bescheinigung vom Schützenverband über das Bedürfnis für eine eigene Waffe
 
zum sportlichen Training (Teilnahme an Wettbewerben usw.) und wenn
 
"die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des
 
Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist." (§14.2 WaffG)
  Selbstverständich besitzt die SG Lörrach vereinseigene Sportgeräte, die Sie in der Übergangszeit leihweise benutzen dürfen.

 

 

 

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